Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3,
5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
2 3Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
3 4Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich: 5
1.
zum Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“
a)
Benennung dieses Prüfungsteils und Bewertung mit Punkten und Note sowie
b)
Benennung der Prüfungsbereiche und Bewertung mit Punkten und Note,
2.
zum Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“
a)
Benennung dieses Prüfungsteils,
b)
Benennung der Situationsaufgabe im Handlungsfeld „Betriebstechnik“ und Bewertung mit Punkten und Note,
c)
Benennung der praktischen Aufgabe im Handlungsfeld „Betriebstechnik“ und Bewertung mit Punkten und Note,
d)
Benennung der Situationsaufgabe im Handlungsfeld „Betriebsorganisation“ und Bewertung mit Punkten und Note,
e)
Benennung des Fachgesprächs im Handlungsfeld „Führung und Personal“ und Bewertung mit Punkten und Note sowie
f)
Benennung der Gesprächssimulation im Handlungsfeld „Führung und Personal“ und Bewertung mit Punkten und Note,
3.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
4.
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
5.
die Gesamtnote in Worten,
6.
Befreiungen nach § 6,
7.
Vorliegen des Nachweises über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach § 3 Absatz 5.
–
(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)
Zuletzt geändert durch Art. 46 V v. 9.12.2019 I 2153